Was ist Contracting?

Worum geht es bei Contracting?

Welche Arten der Energieversorgung können übernommen werden?

Wie funktioniert Contracting?

Welche Dienstleistungen werden erbracht?

Welche Vorteile bietet das Contracting für den Kunden?

Was kann ein Contractor besser als jemand, der seine energietechnischen Anlagen
selbst betreibt?

Welchen Vorteil hat Contracting speziell aus finanzieller Sicht?

Wie ist der Übergang auf Energieliefer-Contracting für die Nutzer kostenneutral zu gestalten?

Ist im Wohnungsbau die Zustimmung des Mieters zu einer Versorgung durch einen Contractor erforderlich?

Ist Energie-Contracting rechtssicher umsetzbar?

Was ist zu beachten bei Wohnungseigentümergemeinschaften?

Welche Risiken geht der Kunde ein?

Welche Vorinstallationen sind bei einer Contractinganlage nötig?

Wie lange binden sich Kunde und Contractor?

Was geschieht zum Ende eines Contractingvertrages?

Was geschieht im Falle der Insolvenz des Contractors?

Was hat die Umwelt von Energie-Contracting?

 

 

Was ist Contracting?

Der Begriff „Contracting“ stammt von dem englischen Wort „Contract“ (= Vertrag) und bedeutet im ursprünglichen Sinn:
Einen Vertrag abschließen. Im deutschsprachigen Raum hat sich dieser Begriff seit ca. 10 Jahren für eine spezielle Art
von vertraglichen Vereinbarungen etabliert. Unter Contracting versteht man im Energiesektor Dienstleistungskonzepte
zur Realisierung von Effizienzver-besserungen in Energieerzeugungs- und Energienutzungsanlagen.

 

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Worum geht es bei Contracting?

Ein Dritter, der Contractor, übernimmt die Aufgaben der Energieversorgung und/oder der Energieeinsparung für definierte Energieverbrauchsanlagen des Kunden.

 

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Welche Arten der Energieversorgung können übernommen werden?

Die Contracting - Dienstleistungen kann folgende Nutzenergiearten umfassen:

Wärme (Heizwärme, Brauch- u. Warmwasser, Prozesswärme, Dampf);
Kälte (Kaltwasser, Kühlwasser, Fernkälte);
Strom (z.B. aus Eigenerzeugung mit BHKW oder Photovoltaikanlagen), Licht, Kraft;
Luft (Druckluft, Lüftung, Klima);
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Wie funktioniert Contracting?

Der Contractor errichtet neue oder übernimmt ggf. bestehende Energieerzeugungs- und -verteilanlagen. Bei Übernahme bestehender Energieverbrauchsanlagen werden bei Bedarf Modernisierungsarbeiten an den Anlagen vorgenommen.


Der Contractor übernimmt die mit der Energieversorgung anfallenden Aufgaben wie Konzeption, Planung, Finanzierung, Bauausführung, Primärenergiebezug, Betriebsführung, Instandhaltung (Bedienung, Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Stördienst) sowie die Abrechnung mit dem Kunden.


Da der Contractor auch die Finanzierung übernimmt, benötigt der Kunde kein eigenes Kapital, um seine Energieerzeugungsanlagen zu errichten, zu modernisieren oder zu sanieren bzw. die Energiekostenreduzierungen zu realisieren.

 

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Welche Dienstleistungen werden erbracht?

 

Man unterscheidet zwischen

a) Energieliefer-Contracting,

b) Energieeinspar–Contracting,

c) Finanzierungs-Contracting

d) Technische Anlagenmanagement (Betriebsführung)

 

Die Definitionen dieser Begriffe sind vom den Fachverbänden in Abstimmung mit anderen interessierten Kreisen erarbeitet worden und liegen der Normierung nach DIN zugrunde.

 

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Welche Vorteile bietet das Contracting für den Kunden?
Der Kunde kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren und wird von Nebenaufgaben der Energieversorgung entlastet.
Der Kunde hat einen verantwortlichen und fachkundigen Ansprechpartner, dessen Kerngeschäft genau die Energieversorgung ist.
Der Contractor realisiert optimale technisch-wirtschaftliche Konzepte.
Der Contractor stellt durch Modernisierung / Sanierung und durch fachkundige laufende Betreuung einen niedrigstmögliche Energieeinsatz sicher.
Der Contractor gewährleistet eine hohe Anlagenverfügbarkeit.
Der Contractor stellt eine qualitativ und zeitlich hohe Personalverfügbarkeit sicher.
Der Contractor garantiert fachkompetente Betreuung vom Planen bis zum Betreiben.
Der Contractor ermöglicht dem Kunden den Energiebezug ohne eigene Investitionen.
Der Contractor schafft dem Kunden Kostensicherheit durch feststehende, transparente Energiepreise.
Der Contractor realisiert die Kostenoptimierung durch Ausschöpfung von Rationalisierungspotenzialen.
Contracting führt zu umweltgerechter weil professioneller Energieverwendung.

 

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Was kann ein Contractor besser als jemand, der seine energietechnischen Anlagen selbst betreibt?

Der Contractor entwirft sein technisches Konzept unter dem Gesichtspunkt optimaler Kosten über die gesamte Laufzeit des Vertrags. Er verfügt über die Finanzmittel, um in neue Energietechnik zu investieren. Er hat die notwendige Einkaufsmacht, um mit dem örtlichen Energielieferanten günstige Bezugskonditionen zu verhandeln. Professionelles Personal gewährleistet optimale Energieumwandlungsprozesse und beste Reaktionszeiten im Störungsfall. Die Contracting Kosten sind als
Kosten der gewerblichen Wärmelieferung im Sinne der Heizkostenverordnung nach gesetzlicher Maßgabe und Mietvertragslage umlagefähig.

 

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Welchen Vorteil hat Contracting speziell aus finanzieller Sicht?
Der Kunde muss kein eigenes Kapital aufwenden, um seine Energieerzeugungsanlage zu errichten, zu modernisieren oder zu sanieren (Erhalt der Liquidität trotz zwingender Sanierungs-, Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen). Die Finanzierung muss aber nicht zwingend zu 100 % durch den Contractor erfolgen, der Kunde kann auch einen Teil der Investitionskosten als Baukostenzuschuss übernehmen (Energiekostensteuerung).
Die Kreditlinie des Kunden bleibt unbeansprucht.
Die Energieanlagen gehen beim Contracting nicht – wie bei Eigenfinanzierung üblich - in die Bilanz (Aktiva) des Kunden ein (off-balance-sheet). Dies kann vorteilhaft bei der Unternehmensbewertung und Bilanzierung sein.
Die Energiekosten werden durch das Outsourcing transparenter und ermöglichen durch die vertragliche Festlegung der Contractingraten (Arbeits- und Grundpreise) Planungssicherheit über die Vertragslaufzeit.

Normalerweise können die Kosten für Investition und Instandsetzung vom Vermieter nicht über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, sondern sind Bestandteil des Mietpreises. Bei Lieferung der Energie durch einen Contractor direkt an die Mieter sind die Investitions- und Instandsetzungskosten im abzurechnenden Wärmepreis enthalten.


Vorteil für den Vermieter: Die Kaltmiete wird um diesen Anteil entlastet. Gewünschte Korrekturen sind über Baukostenzuschüsse möglich.


Ausnahme: preisgebundener Wohnungsbau. Dort muss der Investitions- und Instandsetzungsanteil nach gesetzlicher Maßgabe gegen die Kaltmiete gerechnet werden.

 

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Wie ist der Übergang auf Energieliefer-Contracting für die Nutzer kostenneutral zu gestalten?

Mittel zur Erreichung einer Kostennneutralität sind:

der Einsatz neuer energiesparender Technik,
die Optimierung der Regeltechnik und der personellen Anlagenbetreuung,
der besonders günstige Einkauf von Brennstoff durch das Contracting Unternehmen,
Einsatz öffentlicher Fördermittel oder Baukostenzuschüsse,
ggf. ein Spitzenausgleich über Kaltmietenreduzierung.
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Ist im Wohnungsbau die Zustimmung des Mieters zu einer Versorgung durch einen Contractor erforderlich?

Grundsätzlich nicht! Es ist zu unterscheiden:

 

Neuvermietung:

Die Wärmelieferung über einen Contractor kann im Mietvertrag verbindlich vereinbart werden. und ist damit rechtsgültig.
Der Vermieter kann die Beheizung durch gewerbliche Wärmelieferung seinen Mietern vorgeben.

 

Bestehende Mietverhältnisse:

Wenn Drittversorgung bereits Bestandteil des Mietvertrages ist (z.B. Fernwärme), ist keine Zustimmung des Mieters erforderlich.
Wenn der Vermieter sich im Mietvertrag nicht ausdrücklich auf eine ausschließliche Art der Beheizung dem Mieter gegenüber festgelegt hat, ist entsprechend den Urteilen verschiedener Landgericht ebenfalls keine Mieterzustimmung erforderlich.
Nach Ansicht der Rechtsprechung ist eine Zustimmung durch den Mieter nur erforderlich, wenn die Art der Beheizung durch den Vermieter ausdrücklicher Vertragsinhalt ist und der Vermieter sich der Möglichkeit der Umstellung weder explizit oder durch Verweis auf die Anlage zur zweiten Berechnungs-
verordnung inzidenter begeben hat.
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Ist Energie-Contracting rechtssicher umsetzbar?

Ja, die Umsetzung von Contracting findet erfolgreich seit über 10 Jahren statt. Mitgliedsunternehmen von Fachverbänden bringen hierbei ihre langjährigen Erfahrungen ein. Bewährte Vertragsbausteine bilden die konkrete Kundensituation individuell ab. So hat sich Rechtssicherheit im Hinblick auf die gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung entwickelt und wird weiterhin gefestigt und verbessert.

 

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Was ist zu beachten bei Wohnungseigentümergemeinschaften?

Bauträgergesellschaften haben die Art der Energieversorgung in den Teilungserklärungen und Kaufverträgen zu benennen.

 

Bestehende Eigentümergemeinschaften führen durch den bestellten Hausverwalter einen Beschluss zur Umstellung von der Eigenbetreibung auf das Energieliefer-Contracting herbei.

 

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Welche Risiken geht der Kunde ein?

Keine! Sämtliche mit der Energieversorgung verbundenen Risiken sind ihm vom Contractor abgenommen.

 

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Welche Vorinstallationen sind bei einer Contractinganlage nötig?

Es sind keine besonderen Vorinstallationen erforderlich. Die vorhandenen Anbindungsmöglichkeiten an die anliegende Primärenergie (z.B. Erdgas oder Fernwärme) werden berücksichtigt.

 

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Wie lange binden sich Kunde und Contractor?

Die Vertragslaufzeiten liegen regelmäßig zwischen 5 (beim Energieeinspar-Contracting) und 15, maximal 20 Jahren (beim Energieliefer-Contracting). Diese Vertragslaufzeiten haben den Vorteil, dass sich die aus der Installation moderner Anlagentechnik resultierenden Investitionskosten über diese Zeiträume amortisieren lassen, was niedrigen Wärmekosten zugute kommt. Während der Vertragslaufzeit muss der Wärmeabnehmer keinerlei Risikovorsorge für die Anlageninstandsetzung und die mögliche Kompletterneuerung betreiben. Kostenbudgets werden hierdurch langfristig planbar.

 

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Was geschieht zum Ende eines Contractingvertrages?

Eine Erneuerung des Vertragsverhältnisses ist möglich und findet in der Praxis auch regelmäßig statt.

 

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Was geschieht im Falle der Insolvenz des Contractors?

Bei den in den Fachverbänden organisierten Contractoren ist angesichts ihrer Finanzkraft nicht davon auszugehen. Sollte dennoch ein Contractor ins „straucheln“ geraten, übergibt der Kunde die Versorgung einem anderen Contractor. Eine Unterbrechung der Versorgung ist daher nicht zu befürchten.

 

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Was hat die Umwelt von Energie-Contracting?

Contracting Unternehmen setzen aus Eigeninteresse auf Brennstoffe sparende Technologien und professionellen sparsamen Anlagenbetrieb. Davon profitieren gleichermaßen die Contracting Kunden wie die Umwelt über die Schonung der natürlichen Ressourcen und die Vermeidung unnötigen Ausstoßes von Schadstoffen und C02.

 

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